Jugendordnungder Jugendgruppe des Ostholsteinischen
Reitervereins Malente-Eutin e.V., beschlossen von der
Mitgliederversammlung des Vereins am 02.04.1979.
§ 1
Name, Wesen und Mitgliedschaft
Die
Jugendgruppe des Ostholsteinischen Reitervereins Malente-Eutin e.V.
wird von den Jugendlichen und Junioren gemäß § 17 Ziff. 1.2 und 1.3 der
LPO des Vereins gebildet. Die Jugendgruppe ist Mitglied der Sportjugend
im Kreissportverband.
§ 2
Zweck und Ziel
Die Jugendgruppe fördert:
- Den Jugendreit- und Fahrsport in allen Disziplinen und trägt zur Wahrung seines ideellen Charakters bei.
- Die Persönlichkeitsbildung junger Menschen durch Pflege des
Gemeinschaftssinnes, die Erziehung zur sportlichem Verhalten und die
Jugendpflege.
- Die Jugendgesundheit durch Reitsport.
§ 3
Aufgaben
Die
Jugendgruppe vertritt ihre Interessen in der Reiterbundjugend, im
Landesverband, in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sowie in der
Sportjugend des Kreissportverbandes und in der Schleswig-Holsteinischen
Sportjugend.
Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 4
Organe
- die Mitgliederversammlung der Jugendgruppe
- die Vereinsjugendleitung
§ 5
Mitgliederversammlung der Jugendgruppe
- Der Mitgliederversammlung gehören die Jugendgruppe gemäß § 1 und die Vereinsjugendleitung an.
- Die Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter
gefaßt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur unmittelbar ausgeübt
werden kann.
- Die Mitgliederversammlung der Jugendgruppe
tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. Die Einladungen erfolgen
durch die Vereinsjugendleitung.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung der Jugendgruppe sind:
- Entgegennahme des Jahresberichtes der Vereinsjugendleitung
- Entgegennahme der Jahresabrechnung
- Ergänzende Wahl der Vereinsjugendleitung gemäß § 6 Abs. 1, Ziff. 1.3 und 1.4
- Erarbeitung von Richtlinien für die Jugendarbeit, die der Zustimmung des Vereinsvorstandes bedürfen.
§ 6
Vereins-Jugendleitung
- Der Vereinsjugendleitung gehören an:
- der Vereinsjugendwart als Vorsitzender
- der Stellvertreter des Vereinsjugendwartes
- ein weiteres Mitglied der Jugendgruppe
- der Sprecher der Jugendgruppe.
- Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden durch die
Mitgliederversammlung des Reitervereins gewählt. Einer von beiden muß
weiblich sein und ist Vertreterin der weiblichen Jugend. Die weiteren
Mitglieder der Vereinsjugendleitung (Ziff. 1.3 und 1.4) werden durch
die Mitgliederversammlung der Jugendgruppe für die Dauer von 3 Jahren
gewählt.
- Der Vereinsjugendwart und sein Stellvertreter
gehören dem Vorstand des Vereins an. Sie vertreten die
Vereinsreiterjugend nach innen und außen.
- Die Jugendleitung führt und verwaltet die ihr zufließenden Mittel im Rahmen der Satzung des Vereins in eigener Zuständigkeit.
- Die Vereinsjugendleitung tritt nach Bedarf oder auf Verlangen von zwei
ihrer Mitglieder zusammen. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen dieser
Jugendordnung und der Vereinssatzung.
- Beschlüsse der
Vereinsjugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Sie ist
beschlußfähig bei Anwesenheit von drei ihrer Mitglieder. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Die Jahresabrechnung der Kasse der Jugendgruppe ist nach Annahme durch
die Mitgliederversammlung dem Vorstand des Vereins zur Genehmigung
vorzulegen.
- Bei Auflösung der Jugendgruppe ist das Vermögen des Vereins für Zwecke der Jugendhilfe zu verwenden.
Malente, den 28.03.1980
gez. Nittritz gez. Osmers
gez. Huppelsberg gez. Krogmann
gez. Sievers gez. Huppelsberg-Zwöck
gez. Frau Boriss
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